FRAGEN UND ANTWORTEN

Was ist das Ziel der Meldestelle? Was ist Pädokriminalität überhaupt und was versteht man unter sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen? 

Allgemeine Informationen

Warum wurde clickandstop.ch lanciert?

Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Die Integrität und die Würde werden verletzt, und die Folgen können ein Leben lang traumatisierend wirken. Wenn die Taten zusätzlich dokumentiert und im Internet geteilt werden, bedeutet das für die Opfer eine Vergrösserung und Verlängerung des Leids. 

Auch in der Schweiz haben die Verbreitung und der Konsum pädokrimineller Inhalte in den letzten Jahren stark zugenommen.

Die Meldestelle clickandstop.ch wurde lanciert, um Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet effizient und schnell bekämpfen zu können.

Was sind die Ziele von clickandstop.ch?

Clickandstop.ch ist in erster Linie eine Online-Meldestelle, auf der pädokriminelle Inhalte mit wenigen Klicks und anonym gemeldet werden können. Je früher sie entdeckt werden, desto eher können die Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen aus dem Internet entfernt werden. Falls eine Meldung zu einer erfolgreichen Strafverfolgung der Täter:innen und Verbreiter:innen des Materials führt, leistet sie zudem einen Beitrag zum Schutz der Kinder und zur Vermeidung von weiteren Straftaten.

Nebst der Möglichkeit, pädokriminelle Inhalte zu melden, bietet clickandstop.ch professionelle, kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratungen für Kinder und Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte, Fachpersonal und alle anderen Personen, die ein Anliegen zum Thema sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet haben. 

Weiter macht sich clickandstop.ch für die Prävention stark: Wir informieren über Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche an Schulen und von verschiedenen Organisationen sowie über Therapieangebote für Menschen, die nicht zum Täter oder Täterin werden wollen. PRÄVENTION

Welche Inhalte können über das Meldeformular gemeldet werden, welche nicht?

Auf clickandstop.ch können Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen gemeldet werden, sofern das Bildmaterial über eine Web-Adresse (URL/Domain) erreichbar ist. MELDEFORMULAR

Falls Sie nicht sicher sind, ob es sich in einem bestimmten Fall um strafrechtlich relevante Inhalte handelt, geben Ihnen unsere erfahrenen Experten und Expertinnen Auskunft. AUSKUNFT UND BERATUNG

Falls Sie persönlich von einer Straftat mit sexuellem Bezug betroffen sind – z.B. Erpressung mit intimen Bildern –, können Sie sich von unseren Experten und Expertinnen beraten lassen und mit ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Kann ich die Meldung anonym erstatten?

Ja. Ihre Meldung ist anonym. Sie müssen keine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben. Sie können dies jedoch freiwillig tun, indem Sie sie unter «Bemerkungen» eintragen. Bedenken Sie jedoch, dass in bestimmten Fällen der Strafverfolgung ein Nachfragen vonseiten der Behörden nötig sein könnte. In solchen Fällen, besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Angabe einer E-Mail-Adresse, von den Behörden direkt kontaktiert werden.

Was geschieht nach einer Meldung?

Meldungen auf «clickandstop.ch» werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und von den dortigen Spezialist:innen bearbeitet. Handelt es sich um Inhalte, die gegen das Strafrecht verstossen, werden die Schweizer Internetunternehmen aufgefordert, die Seiten mit verbotenen Fotos und Filmen zu sperren und, falls in der Schweiz technisch möglich, zu löschen.

Dürfen pädokriminelle Inhalte zur Beweissicherung gespeichert werden?

Nein. Das Herunterladen solcher Inhalte ist auch dann verboten, wenn Sie es zwecks Beweissicherung tun. Auch das Erstellen von Screenshots ist illegal. Melden Sie stattdessen die Internet- oder die E-Mail-Adresse auf dem Meldeformular von clickandstop.ch

Wie gehe ich vor, wenn ich pädokriminelles Material zufällig sehe, auf meinem Handy (WhatsApp, Telegram, usw.) erhalte, oder weiss, dass in einem Chat solches kursiert?

Wenn Sie pädokriminelles Material ungefragt in einem WhatsApp- oder anderen Chat erhalten, können Sie sich bei den Experten und Expertinnen von clickandstop.ch melden, ihnen Ihre Fragen stellen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Pädokriminalität und Kindsmissbrauchsdarstellungen

Was ist Pädokriminalität?

Pädokriminalität ist ein Sammelbegriff für verschiedene Straftaten mit sexuellem Bezug an Minderjährigen. Sie umfasst eine grosse Bandbreite von Straftaten: von sexualisierter Gewalt (dem Ausnutzen/Demonstrieren von Machtverhältnissen durch sexualisierte Handlungen) über sexuelle Gewalt (Befriedigung eines sexuellen Bedürfnisses der Tatperson) bis hin zur Dokumentation der Taten auf Bildern und Videos. Die gängige Annahme, dass solche Tatpersonen stets pädophil sind, trifft nicht zu, da verschiedene Motive für die Tat ausschlaggebend sein können.

Weitere Informationen:

«Sexuelle Übergriffe an Kindern» Schweizerische Kriminalprävention

Was sind pädokriminelle Inhalte? Was ist Kinderpornografie?

Unter pädokriminellen Inhalten versteht man sexuelle Handlungen bzw. Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf Fotos, Videos oder Comics/Illustrationen sowie in Schriften, anderen Gegenständen und pornografischen Vorführungen. Die Rechtsprechung definiert diesen Begriff sehr breit: Bereits aufreizende bzw. explizite Darstellungen können strafrechtlich relevant sein. Ob das Opfer den sexuellen Bezug der Darstellungen erkennt, spielt dabei keine Rolle.

In der Umgangssprache werden pädokriminelle Inhalte «Kinderpornografie» genannt. Dieser Begriff wirkt verharmlosend und ist deshalb nicht angemessen. In der Fachwelt spricht man daher von «pädokriminellen Inhalten». Im Englischen wird analog nicht von «child pornography», sondern von «child sexual abuse material» (CSAM) gesprochen. Legale Pornografie wird dadurch definiert, dass sie unter Erwachsenen und in gegenseitigem Einvernehmen stattfindet. Falls Kinder oder Jugendliche beteiligt sind, handelt es sich immer um sexuelle Gewalt. 

Mehr Informationen:

«Illegale Pornografie» Schweizerische Kriminalprävention

Wie ist die Gesetzeslage bezüglich pädokrimineller Inhalte?

Das Herstellen und Verbreiten pädokrimineller Inhalte ist eine schwere Straftat. Es ist ein Offizialdelikt. Das heisst, die Polizei muss automatisch ein Strafverfahren eröffnen, wenn sie von einer solchen Straftat erfährt. Das Strafgesetzbuch (Art. 197 StGB) hält für das Herstellen und Verbreiten pädokrimineller Inhalte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren fest. 

Auch andere Handlungen, die im Zusammenhang mit pädosexuellen Inhalten begangen werden, sind verboten und können strafrechtlich relevant sein. Dazu gehören das Anschauen, das Herunterladen und das Speichern solcher Dateien via Screenshot.

Das gilt auch dann, wenn Sie die Inhalte bei clickandstop.ch melden wollen. Sie dürfen daher nur die Internetadresse (URL/Domain) melden; es ist illegal, das Material selbstständig zu sichern oder Screenshots zu erstellen. 

 

Mehr Informationen:

«Illegale Pornografie» Schweizerische Kriminalprävention

Was ist Cybergrooming?

Von Cybergrooming spricht man, wenn Erwachsene online den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herstellen. Die Täter:innen informieren sich in den sozialen Netzwerken über Vorlieben, Hobbys, Mode- und Musikgeschmack der Opfer. Mit diesem Wissen kontaktieren sie die Kinder und Jugendlichen und stellen ein Vertrauensverhältnis zu ihnen her, das schlimmstenfalls in sexueller Gewalt mündet. 

Was Sie gegen Cybergrooming tun können

Dass Personen über das Internet Kontakt mit fremden Kindern suchen, lässt sich leider kaum verhindern. Am ehesten können Kinder und Jugendliche geschützt werden, indem sie altersgerecht über die Gefahren des Internets aufgeklärt werden und in einem Umfeld leben, das von Vertrauen geprägt ist. Im Idealfall blockieren Kinder und Jugendliche die Annäherungsversuche von sich aus und melden sie ihren Eltern oder einer anderen erwachsenen Vertrauensperson. 

Cybergrooming ist strafrechtlich relevant und muss zur Anzeige gebracht werden. Nur so können die Täter:innen von den Plattformen verbannt und weitere Opfer verhindert werden.

 

Weitere Informationen:

«Sexuelle Übergriffe an Kindern» Schweizerische Kriminalprävention

«Illegale Pornografie» Schweizerische Kriminalprävention

– «Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?» Sensibilisierungsvideo von der Schweizerischen Kriminalprävention

Wer ist von sexualisierter Gewalt im Internet betroffen?

Die Dunkelziffer bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist hoch. Das gilt auch bezüglich Darstellungen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Internet. Exakte Daten oder Erhebungen zu den Opfern gibt es somit nicht.

Einen Eindruck über die Opfer gibt der Jahresbericht 2022 von INHOPE. Das globale Netzwerk hat sämtliches Missbrauchsmaterial ausgewertet, das seine Mitglieder entdeckt haben.

Gemäss diesem Bericht waren die 3- bis 13-Jährigen am stärksten betroffen: die Darstellungen dieser Altersgruppe ist von 76% im Jahre 2020 au 88% im Jahre 2022 angestiegen, wobei selbst erstellte Inhalte ein beitragender Faktor sind und darin eine Beteiligung der 11- bis 13-Jährigen von 82% erfasst wird. In 11% der Fälle waren die Betroffenen 14 bis 17 Jahre alt, 1% der Fälle betraf Kleinkinder bis 2 Jahre. In 91% der Fälle handelte es sich bei den Opfern um Mädchen.

 

Weitere Informationen

Was tun bei pädophilen Neigungen?

Für den Grossteil der Betroffenen sind die pädophilen Neigungen eine grosse Last. Sie wollen nicht zu Täter:innen werden und isolieren sich oft freiwillig. Dadurch verringert sich zwar vorerst die Gefahr, dass sie Übergriffe begehen, doch mittel- bis langfristig vergrössert die Isolation die psychische Belastung – und sie laufen damit Gefahr, die Neigungen trotzdem auszuleben. 

Diesem Teufelskreis sind Betroffene nicht wehrlos ausgeliefert. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Beratungen und Therapien die psychische Belastung mindern und helfen, wirksame Strategien für die Bewältigung des Alltags zu erarbeiten.

In der Schweiz gibt es verschiedene Stellen, an die sich Betroffene wenden können. Sie bieten anonyme Beratungsgespräche und verweisen bei Bedarf an spezialisierte Therapieangebote. Auch die Experten und Expertinnen von clickandstop.ch stehen den Betroffenen anonym für Auskunft, per Telefon, Kontaktformular oder Chat, zur Verfügung.

 

Hilfsangebote für Menschen mit pädophilen Neigungen:

Deutschschweiz

 

Romandie

 

Tessin

 

Unsere erfahrenen Experten und Expertinnen stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung. AUSKUNFT UND BERATUNG

Sexuelle Gewalt

Was ist sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen?

Sexualisierte Gewalt unter Kindern oder Jugendlichen unterscheidet sich von sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Erwachsene. 

Kinder können bereits im Kindergarten- und im Grundschulalter sexuell übergriffiges Verhalten zeigen. Jenseits von sexuellen Aktivitäten, z.B. Doktorspielen, die zum sexuellen Erkundungsverhalten von Kindern gehören, überschreiten sie die Grenzen anderer Kinder mit Gewalt, Manipulation oder Zwang und meist unter Ausnutzung eines Machtgefälles. Die sexuelle Gewalt beginnt oft mit harmlosen Sprüchen, kann jedoch schnell in juristisch relevanten Sachverhalten münden. Manche Übergriffe dienen dazu, sexuelle Neugier gegen den Willen von betroffenen Kindern zu befriedigen. In anderen Fällen werden Übergriffe eingesetzt, um andere Kinder mit sexuellen Mitteln zu ärgern und zu demütigen.

Das beste Mittel, um sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, ist eine altersgerechte Prävention. Dabei richtet sich der Fokus bei den Jugendliche nauf das Thema Konsens. Der Begriff wird erklärt und die Jugendlichen lernen, eigene Grenzen zu erkennen und zu benennen sowie die Grenzen anderer zu respektieren.

Weitere Informationen: 

«Mein Körper gehört mir!» Präventionsprogramm von Kinderschutz Schweiz

Was ist Sexting?

Sexting umfasst den Austausch von Texten, Bildern oder Videos mit sexuellem Bezug über digitale Medien. Jugendliche senden ihrem Freund/ihrer Freundin gerne Bilder von sich und machen dabei sexuelle Anspielungen. Damit sich Jugendliche dabei nicht strafbar machen, müssen sie ab dem 1. Juli 2024 folgende Regeln beachten: 

Sexting mit einer minderjährigen Person (jünger als 18 Jahre) ist für die empfangende Person nur dann straffrei, wenn: 

  • beide damit einverstanden sind
  • kein Geld, andere Vorteile oder Geschenke angeboten werden im Austausch für sexuelle Inhalte
  • sich niemand erpresst, bedroht oder belästigt fühlt
  • die erstellten Sexting-Inhalte nicht an weitere Personen verbreitet werden
  • der Altersunterschied zwischen beiden Beteiligten höchstens 3 Jahre beträgt
  • sich die Beteiligten persönlich kennen. Eine Online-Bekanntschaft, die man noch nie im realen Leben gesehen hat, gilt nicht als eine Person, die man persönlich kennt. 

 

Die empfangende Person macht sich strafbar, wenn: 

  • die herstellende Person zur Erstellung und Versand gedrängt, erpresst, oder bedroht wird
  • der Altersunterschied zwischen den Beteiligten mehr als 3 Jahre beträgt 
  • für den Versand Geld oder andere Vorteile, Geschenke angeboten werden
  • die Sexting-Inhalte an weitere Personen verbreitet werden
  • sich die beiden Beteiligten nicht persönlich kennen

 

Die herstellende/sendende Person macht sich nicht strafbar, wenn sie minderjährig ist und die empfangende Person mit dem Sexting einverstanden ist.

Was ich gegen Sexting tun kann

Das Weiterleiten entsprechender Konversationen, Bilder und Videos an Dritte ist in jedem Fall verboten. 

Gerne geben Ihnen unsere erfahrenen Experten und Expertinnen Auskunft. AUSKUNFT UND BERATUNG

Hier finden Sie das Sensibilisierungsvideo von der Schweizerischen Kriminalprävention zu diesem Thema und weitere hilfreiche Informationen.

Was ist Sextortion?

Von Sextortion wird gesprochen, wenn intime Fotos und Videos genutzt werden, um jemanden zu erpressen. Oft werden die Opfer zur Erstellung weiterer intimer Inhalte, zu sexualisierten Handlungen oder Geldzahlungen gezwungen. 

Was ich gegen Sextortion tun kann

1. Keinesfalls auf die Forderungen eingehen, kein Geld oder weitere Bilder zuschicken, da Täter:innen in diesem Fall oft weitermachen.

2. Die Täter:innen blockieren.  

3. Sich professionelle Hilfe holen und die Täter:innen bei der Polizei anzeigen.

 

Sie können sich an unsere Experten und Expertinnen wenden, die Ihnen Auskunft geben. AUSKUNFT UND BERATUNG. Auch die Opferhilfe in Ihrem Kanton kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.

 

Weitere Informationen

Sextortion Schweizerische Kriminalprävention (SKP)

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing meint Mobbing und Ausgrenzung im virtuellen Raum. Die Opfer werden zum Beispiel aus Gruppen und Chats ausgeschlossen oder auf Social Media mit intimen Bildern/Videos blossgestellt. 

Da die Bandbreite der möglichen Taten gross ist, muss jeder Fall für sich betrachtet werden. Das Weiterleiten intimer Bilder ist eindeutig verboten und strafbar, Ausgrenzungen nicht. Weitere Taten, die im Zusammenhang mit Cybermobbing begangen werden, sind Beschimpfung, üble Nachrede, Verleumdung, Drohung, Erpressung, Nötigung sowie Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Diese sind strafrechtlich verfolgbar.

Was ich gegen Cybermobbing tun kann

Cybermobbing hat für die Opfer oft schlimme Folgen und sollte deshalb keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Betroffenen wird geraten, sich an eine erwachsene Vertrauensperson zu wenden. Sie können sich an unsere Experten und Expertinnen wenden, die Ihnen Auskunft geben. AUSKUNFT UND BERATUNG

Auch die Opferhilfe in Ihrem Kanton kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.

Weitere Informationen für Jugendliche hier: feel-ok.ch

Weitere Informationen hier: skppsc.ch

Wann sind sexuelle Handlungen erlaubt und wann verboten?

Wenn eine Person unter 16 Jahre alt ist, ist sie im Schutzalter. Sie darf zärtliche oder sexuelle Beziehungen (z.B. Küssen, Schmusen, Petting, Geschlechtsverkehr) zu einer Person haben, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger ist als sie, vorausgesetzt, beide sind damit einverstanden und geben das so zum Ausdruck. Wer sexuelle Handlungen mit einer unter 16 Jahre alten Person vornimmt und mehr als drei Jahre älter ist als sie, wird bestraft.

Mit dem 16. Geburtstag erlangt eine Person ihre sexuelle Mündigkeit, und die Ausnahmeregel von drei Jahren gilt nicht mehr. Dann kann sie auch ältere Sexualpartner:innen wählen, unabhängig von ihrem Alter. 

Wer jedoch ein Abhängigkeitsverhältnis (Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis) zu einer Person zwischen 16 und 18 Jahren ausnutzt, macht sich strafbar (Art. 188 StGB).

 

Haben Sie die Gewissheit oder den dringenden Verdacht auf sexuelle Gewalt an einem Kind oder Jugendlichen, auch im Internet, dann erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei (Telefonnmmer: 117).

Haben Sie keinen konkreten Tatverdacht, aber eine vage Vermutung, können Sie sich vorerst an unsere Experten und Expertinnen wenden, die Ihnen Auskunft geben. AUSKUNFT UND BERATUNG

Auch die Opferhilfe in Ihrem Kanton kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.