Sexting

Jugendliche versenden Nachrichten oder Bilder mit intimen Inhalten. Dies kann aufregend sein, solange beide Seiten einverstanden sind. Dennoch birgt Sexting Gefahren und Risiken, die zum Teil strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Was ist Sexting?

Sexting setzt sich aus den englischen Begriffen «Sex» und «Texting» zusammen. Sexting ist das Versenden und Empfangen von Text- oder Sprachnachrichten sowie Bildern und Videos mit intimem oder sexuellem Inhalt.

Was passiert beim Sexting?

Sexting ist ein Bestandteil der jugendlichen Sexualentwicklung und eine Form der intimen Kommunikation über digitale Medien. Jugendliche nutzen Sexting, um sich in sexuellen oder romantischen Beziehungen auszuprobieren und diese zu festigen. Es kommt häufig in jugendlichen Paarbeziehungen vor, wobei das Teilen intimer Nachrichten oft als Ausdruck von Vertrauen gilt. Ausserhalb romantischer Beziehungen wird Sexting oft verwendet, um romantisches oder sexuelles Interesse zu zeigen.

Innerhalb von Beziehungen kann Sexting aufregend sein, muss jedoch immer einvernehmlich erfolgen. Rechtlich ist der Austausch von erotischen Inhalten zwischen Minderjährigen mit einem Altersunterschied von höchstens drei Jahren unproblematisch, solange beide Parteien eingewilligt haben.

Was gilt es beim Sexting zu beachten

Sexting mit einer minderjährigen Person (jünger als 18 Jahre) ist für die empfangende Person nur dann straffrei, wenn: 

  • beide damit einverstanden sind
  • kein Geld, andere Vorteile oder Geschenke angeboten werden im Austausch für sexuelle Inhalte
  • sich niemand erpresst, bedroht oder belästigt fühlt
  • die erstellten Sexting-Inhalte nicht an weitere Personen verbreitet werden
  • der Altersunterschied zwischen beiden Beteiligten höchstens 3 Jahre beträgt
  • sich die Beteiligten persönlich kennen. Eine Online-Bekanntschaft, die man noch nie im realen Leben gesehen hat, gilt nicht als eine Person, die man persönlich kennt.

  

Die empfangende Person macht sich strafbar, wenn: 

  • die herstellende Person zur Erstellung und Versand gedrängt, erpresst, oder bedroht wird
  • der Altersunterschied zwischen den Beteiligten mehr als 3 Jahre beträgt 
  • für den Versand Geld oder andere Vorteile, Geschenke angeboten werden
  • die Sexting-Inhalte an weitere Personen verbreitet werden
  • sich die beiden Beteiligten nicht persönlich kennen

Die herstellende/sendende Person macht sich nicht strafbar, wenn sie minderjährig ist und die empfangende Person mit dem Sexting einverstanden ist.

So schützen Sie sich

  • Informieren Sie sich über die Rechtslage beim Sexting 
  • Verschicken Sie wenn möglich keine intimen Inhalte von sich. Auch eine vermeintlich vertrauenswürdige Person kann diese Bilder gegen Sie verwenden. 
  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten an. 
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten aufgefordert werden, intime Inhalte zu verschicken.

Was können Sie tun, wenn sexuelle Inhalte verbreitet wurden?

  • Holen Sie sich bei Bedarf weitere Informationen und Unterstützung bei der unabhängigen und anonymen Melde- und Beratungsstelle clickandstop.ch 
  • Gehen Sie unter keinen Umständen auf Forderungen von Erpresser:innen ein (z. B. Erstellung/Versand von Bildern oder Geldzahlung) . 
  • Gehen Sie nach einem Vorfall möglichst rasch zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Bringen Sie nach Möglichkeit Beweismaterial mit. Achten Sie dabei auf Folgendes:
    • Keine Speicherung, Weiterleitung und Verarbeitung des kinderpornografischen Bild- und Videomaterials! Der Besitz und die Weiterleitung von Erzeugnissen mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen ist ebenso verboten wie die Herstellung. Lassen Sie sich also auch keine Bilder und Videos zuschicken, um diese dann als Beweismaterial auf Ihrem Handy zu sichern. 
    • Bringen Sie betroffene Handys oder Tablets zur Polizei.
    • Stellen Sie verfügbare Informationen zu Täter:innen zusammen: 
      • (User-)Name der Täterschaft mittels Bildschirmaufnahmen (Screenshots), die den Registrierungsnamen sowie die Fotoübersicht des Accounts der Täterschaft enthalten. Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Bildschirmaufnahmen.
      • Angaben für Geldüberweisungen bei Erpressungen (z. B. Bankkonto)
      • Verwendete Mailadressen, Telefonnummern etc.
    • Blockieren/melden Sie den Account bei der Plattform erst nach der Spurensicherungdurch die Polizei. So kann die Polizei Ermittlungen/Sicherungen des Erpresser-Accounts vornehmen. 
    • In einigen Fällen gehen sexualisierte Gewalt oder Erpressungsversuche auch von Schulkolleg:innen aus. Informieren Sie allenfalls Lehrpersonen oder Schulsozialarbeitende über die Situation und prüfen Sie rechtliche Schritte (Link weiterführende Informationen). 
    • Nutzen Sie den anonymen und kostenfreien Service von Take It Down, um eine Weiterverbreitung der Aufnahmen auf unterschiedlichen Plattformen zu verhindern.